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BAföG – Änderungsgesetz im Vermittlungsausschuss
Nachdem der Bundesrat dem 23. BAföG-Änderungsgesetz nicht zugestimmt hat, tagt nun am 14. September der Vermittlungsausschuss .
Mit der Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sollen die Freibeträge um 3% und die Bedarfssätze um 2% erhöht werden. Neben diesen von der Bundesbildungsministerin Annette Schavan eigentlich schon für das Wintersemester vorgesehenen Erhöhungen enthält der Gesetzesentwurf deutliche Verbesserungen.
So soll das Höchstalter für den Beginn eines Masterstudienganges auf 35 angehoben werden. Eine Vereinfachung im Leistungsnachweisverfahren soll dadurch erzielt werden, dass zukünftig auch der Nachweis von Leistungspunkten genügen soll. Geplant ist ebenfalls, dass ein erstmaliger Fachwechsel sich nicht auf die Förderung auswirkt. Hier wurden bislang die durch den Fachwechsel verlorenen Semester nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens geleistet. Für Auszubildende mit Kindern ist eine großzügigere Regelung der Altersgrenze für die Aufnahme eines Studiums geplant.
BAföG-Anträge gibt es in der Förderungsabteilung des Studentenwerks, weitere Informationen sind außerdem unter www.das-neue-bafoeg.de zu finden.
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Hinweis: Nach telefonischer Anmeldung sind auch Termine außerhalb der genannten Zeiten im „BAföG-Amt“ möglich.
Im Eingangsbereich des „BAföG-Amtes“ liegen jederzeit die notwendigen Formulare und Hinweise zum Ausfüllen aus. Außerdem erhalten Sie (soweit vorrätig) kostenlos die umfangreiche und informative Broschüre „BAföG – Gesetz und Beispiele“.

